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Steuern sparen

Gelegentlich werde ich gefragt, wie man "Steuern sparen" könne. Im Rahmen der Steuergesetze kann man das nur durch eine andere Gestaltung des Sachverhaltes. Wenn es Tricks gäbe, die immer funktionieren, wüßte die Finanzverwaltung bzw. der Gesetzgeber das auch und würde die Schlupflöcher stopfen, auch wenn das gelegentlich, zum Beispiel beim Dividendenstripping, etwas länger dauert.

Ich möchte das an drei Beispielen verdeutlichen.

1. Jemand möchte eine Immobilie zur Selbstnutzung - noch unrenoviert - kaufen. Man ist sich über den Kaufpreis 300.000 Euro und die Renovierungskosten 100.000 Euro einig. Bei Kauf der unrenovierten Immobilie werden Grunderwerbsteuer (RLP 5%, NRW 6,5%) und andere Kosten (Notar, Eintragung) auf 300.000 Euro bezogen. Zusätzlich kann der Käufer pro Jahr bis zu 1.200 Euro Steuer an haushaltsnahen Handwerkerleistungen, §35a EStG erstattet bekommen. Also eine Steuerersparnis von über 7.000 Euro (wenn die Renovierung zwei Kalenderjahre berührt) im Vergleich zum Kauf der renovierten Immobilie. Trotzdem könnte natürlich der Kauf der renovierten Immobilie aus anderen Gründen sinnvoll sein. Jedenfalls lohnt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem Steuerberater. Frühzeitig heißt vor der Unterzeichnung von Verträgen, also weit vor dem Jahr, in dem die Steuererklärung abgegeben werden muß.

2. Jemand - Ende 30 und unverheiratet - hat ein Vermögen von einer Million Euro. Er möchte das im Falle seines Todes seinen beiden Geschwistern zukommen lassen. Wenn er sie im Testament zu hälftigen Erben erklärt und dann tödlich verunglückt, fallen sie in Steuerklasse II und haben je einen Freibetrag von 20.000 Euro. Sie versteuern also 480.000 Euro mit je 25%. Insgesamt 240.000 Euro Steuern. Wenn jeder von beiden nur 50.000 Euro erbt und die Eltern je 450.000 Euro, sieht die Steuerrechnung so aus, daß die Geschwister je 30.000 Euro mit 15%, Summa 9.000 Euro, versteuern. Die Eltern - Steuerklasse I - haben einen Freibetrag von 100.000 Euro und zahlen 15% auf 350.000 Euro, Summa 105.000 Euro. Insgesamt 114.000 Euro Steuern. Wenn die Eltern dann irgendwann später ihren verbliebenen Kindern Geschenke machen, sind je 400.000 Euro steuerfrei, für insgesamt 4 Geschenke à 225.000 Euro fallen also keine Steuern an. 126.000 Euro gespart. Auch hier kann es natürlich außersteuerliche Gründe geben, das anders zu tun, aber ein frühzeitiges Gespräch mit dem Steuerberater, vor Abfassung des Testaments lohnt auch hier.

3. Jemand möchte ein Haus mit Einliegerwohnung (20% der Wohnfläche), die vermietet werden soll, kaufen. Er benötigt ein Darlehen in Höhe von 40% des Kaufpreises. Wenn das Haus als Ganzes gekauft wird, lassen sich nur 20% der Darlehenszinsen bei den Einkünften aus Vermietung absetzen. Wenn der Verkäufer das Haus vor dem Verkauf in zwei Eigentumswohnungen aufteilt, kann man die Einliegerwohnung komplett fremdfinanziert kaufen und 50% der Darlehenszinsen absetzen.

Ziemlich viel Text. Das deutsche Steuerrecht ist eben komplex. Dafür gibt es Steuerberater.
Fazit: Wer Steuern sparen möchte, sollte vor größeren Anschaffungen ein Gespräch mit seinem Steuerberater führen. Dann kann der Sachverhalt entsprechend gestaltet werden.